Betreiberpflichten hinsichtlich der Wartung von Tür und Tor

Der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Immobilie ist, gemäß den Unfallverhütungsvorschiften (UVV) und den Landesbauordnungen verpflichtet, die Sicherheit der Beschäftigten und der Besucher seines Gebäudes zu gewährleisten.

Bezugnehmend auf die Richtlinie für Feststellanlagen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) muss eine Feststellanlage vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und monatlich - sofern in der Zulassung nicht anders angegeben – auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Diese Funktionsüberprüfung kann von jedem Eingewiesenen nach den Prüfvorgaben durchgeführt werden.

Der Betreiber ist zudem verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Diese jährliche Wartung darf nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.

Die durchgeführten Wartungen sowie die monatlichen Prüfungen müssen dabei schriftlich dokumentiert werden. Dafür eignet sich ein Prüfbuch.

Gemäß ArbStätt-VO müssen die Bauteile dabei stets dem neuesten Stand der Technik entsprechen, dass bedeutet, das Türen und Tore (insbesondere kraftbetätigte Türen und Tore) dem neuesten Stand der Technik angepasst werden müssen.

§ 3 Allgemeine Anforderungen

(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen.

§ 14 Brandschutz

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Auszug aus der Sächsischen Bauordnung - Rechtsbereinigt mit Stand vom 11. Dezember 2018

Unverbindliche Anfrage
Was möchten Sie warten lassen?*
Was ist die Summe aus 8 und 2?

* Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten gespeichert und zur Bearbeitung meiner Anfrage und Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Meine Einverständniserklärung kann ich jederzeit kostenfrei und ohne jeden Nachteil mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen